Von der Idee zum LEADER-Projekt

Grundsätzlich sind alle Projektträger eingeladen, ihr Vorhaben im Rahmen der regelmäßigen Projektaufrufe einzureichen und dem Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe (Steuerkreis) vorzustellen.

In der Praxis hat es sich jedoch bewährt, Vorhaben erst im Steuerkreis zur Entscheidung vorzulegen, wenn diese einen bestimmten Grad der Konkretisierung haben. Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg dorthin.

Die LAG-Geschäftsstelle berät Sie in unverbindlichen Vorgesprächen, bei Bedarf zusammen mit dem für unsere Region zuständigen LEADER-Koordinator vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, und nimmt eine erste Einschätzung vor,

  • ob das Projekt grundsätzlich unter LEADER förderfähig sein könnte,
  • ob es zur Strategie bzw. den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie passt, und
  • ob alle erforderlichen Informationen vorliegen, die das Entscheidungsgremium  (=Steuerkreis) benötigt, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Weitere Informationen

Sprechen Sie mit uns. Gern informieren wir Sie über die Möglichkeiten des LEADER-Programms für Ihre Projekte.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine Projektidee dem Entscheidungsgremium vorzustellen?

Wichtig, ob und wann eine Idee oder ein Projektentwurf im Steuerkreis vorgestellt wird, entscheidet der Projektträger und nicht die Geschäftsstelle. Wir empfehlen jedoch, ein Projekt erst dann dem Gremium vorzulegen, wenn folgende Punkte erfüllt sind (Abweichungen sind selbstverständlich möglich):

  • Ein schriftliches Konzept inkl. Kostenplan liegt vor.
    Verwenden Sie dazu am besten direkt die Projektbeschreibung vom Ministerium, die später auch für den Projektantrag benötigt wird.
    (PDF-Vorlage vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

  • Die Finanzierung des Eigenanteils ist gesichert.
    Auch wenn schriftliche Finanzierungszusagen erst zur Antragstellung vorliegen müssen, sollten Sie darlegen können, dass die finanziellen Mittel aller Wahrscheinlichkeit nach vorhanden sind.

  • Das Projekt trägt zu einem oder mehren Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie bei, dient der Region und ist innovativ.
    Das LAG-Management hat in einem Vorgespräch geprüft, ob diese Grundvoraussetzung für eine LEADER-Förderung gegeben ist bzw. Empfehlungen zur Anpassung der Konzeption ausgesprochen.

  • Die Förderstelle hat eine formale Einschätzung vorgenommen.
    Der LEADER Koordinator vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht auch für eine (unverbindliche) Beratung zur Verfügung, er kann z.B. Informationen über den voraussichtlich zu erwartenden Fördersatz geben oder klären ob ggf. andere Förderprogramme greifen.

  • Die Unterlagen gehen fristgerecht im Rahmen eines Projektaufrufs bei der Geschäftsstelle ein.
    Mit Beginn der LEADER Förderphase 2023-2027 veröffentlicht die LAG regelmäßig Projektaufrufe (s. Website, Tagespresse, Amtsblätter, etc.). Alle Projektideen, die fristgerecht eingehen, werden vom Vorstand bei der Erstellung der Tagesordnung für die nächste Steuerkreissitzung berücksichtigt.
    Selbstverständlich berät Sie die Geschäftsstelle laufend, auch unabhängig von einem konkreten Projektaufruf, und informiert Sie über relevante Fristen.

Der Steuerkreis hat entschieden - Wie geht es weiter?

Der Steuerkreis befürwortet das Projekt

  • Aufbreitung des offiziellen Projektantrags 
    Für den Projektantrag wird die vollständige Projektbeschreibung (PDF-Vorlage vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) sowie weitere Unterlagen die im Einzelfall zu klären sind benötigt. Die Geschäftstelle steht Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung und begleitet Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Antragstellung.

  • Einreichung des Projektantrags beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    Sobald der Steuerkreis Ihr Vorhaben positiv beschieden hat, haben Sie drei Monate Zeit, Ihren vollständigen Projektantrag beim Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten einzureichen.

  • Projektbewilligung und Maßnahmenbeginn
    Wie viel Zeit zwischen Antragstellung und Bewilligung vergeht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erst wenn Sie die Projektbewilligung der Förderstelle erhalten haben, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Mögliche Ausnahmen werden individuell vereinbart.

Der Steuerkreis lehnt das Projekt ab

  • Der Steuerkreis lehnt das Projekt auf Basis der vorliegenden Informationen ab.
    Eine Ablehnung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. In jedem Fall erhalten Sie eine umfassende Begründung.

    Sollten die Gründe für eine Ablehnung beispielsweise in der inhaltlichen Konzeption Ihres Vorhabens liegen oder Unterlagen für eine fundierte Entscheidungsfindung gefehlt haben, können Sie selbstverständlich Ihre Projektidee nach Überarbeitung zu einem späteren Zeitpunkt erneut einreichen.